Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) kommt bei palliativen Patienten zum Einsatz, die zu Hause, im Pflegeheim oder im stationären Hospiz ambulant versorgt werden möchten.

Die AAPV wird vom Haus-/Facharzt und vom Pflegedienst geleistet.

Erst wenn die Versorgung durch die AAPV nicht mehr ausreicht, kommt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zum Einsatz.

Was ist die AAPV?

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist für Patienten geeignet, die zu Hause, im Pflegeheim oder im stationären Hospiz palliativ betreut werden wollen. Die Versorgung wird als „allgemein“ bezeichnet, weil die Behandelnden, meist Haus- oder Facharzt und Pflegedienst, palliative Patienten mit wenig komplexen Symptomen medizinisch und pflegerisch betreuen.

Ziel der AAPV ist es die Lebensqualität und die Selbstbestimmung des Patienten so lange wie möglich zu erhalten oder wenn möglich zu verbessern. Ein Großteil der Patienten können durch die AAPV ausreichend versorgt werden.

Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter können bei der AAPV bei Bedarf hinzugezogen werden.

Wie läuft eine Versorgung durch die AAPV ab?

Die APPV ist für palliative Patienten, die mehr als eine Grundversorgung aufgrund ihrer fortgeschrittenen Erkrankung benötigen, aber keine so komplexen Symptome haben, dass eine spezialisierte palliative Versorgung notwendig ist. Die AAPV übernimmt auch die grundpflegerische Versorgung des Patienten.

Die Versorgung des Patienten wird mit dem Haus- oder Facharzt und den anderen Behandelnden (z.B. dem Pflegedienst) abgestimmt. Im Vergleich zur normalen ambulanten Pflege, gibt es mehr Zeit zur Versorgung des Patienten und auch bei den erbrachten Leistungen besteht mehr Flexibilität. Das lässt auch mehr Raum für Gespräche. Es findet auch eine psychosoziale und spirituelle Betreuung statt.

Welche Leistungen erbringt die AAPV?

Die AAPV erbringt folgenden Leistungen:

  • Erhebung des individuellen palliativen Bedarfs des Patienten
  • Koordination der Versorgung, unter Leitung des Arztes wird die medizinische und pflegerische Versorgung aufeinander abgestimmt und alle beteiligten Behandelnden (Pflegedienst, Therapeuten, Fachärzte, Hospize) koordiniert
  • Ausgedehnte Erreichbarkeit, das bedeutet Hausbesuche und telefonische Erreichbarkeit, Kommunikation mit den beteiligten Behandelnden und Angehörigen, außerhalb der üblichen Sprechstunden
  • Fallbesprechung mit wichtigen Beteiligten in der Versorgung (z.B. Angehörige, Fachärzte, Pflegepersonal)